Bauplatzschaffung und rechtliche Grundlagen
Bauen auf einem Grundstück im gewidmeten Bauland ist
möglich, wenn die Voraussetzungen der örtlichen Bauordnung zutreffen und das
Grundstück durch die Baubehörde mittels Bescheid zu einem Bauplatz erklärt
wurde.
Bei der Schaffung des Bauplatzes werden baubehördliche
Auflagen und Einschränkungen sichtbar. Unser Büro kann im Vorfeld
wesentliche Punkte feststellen:
- Bebaubarkeit (Bauweise, Bauhöhe),
Fluchtlinien, Grundstücksgrenzen, Seitenabstand bestehender oder
geplanter Objekte, Flächenermittlung, Bauplatzgröße, Feststellung der
bebaubaren Flächen, Geländeermittlung.
- Grenzfeststellung zur rechtliche
Sicherstellung der Grundstücksgrenzen mittels Grenzverhandlung
(Grenzkataster).
- Herstellung der Grundbuchsordnung
mit Überprüfung der Möglichkeit einer Teilung oder Parzellierung von
entsprechend großen Liegenschaften.
- Grundstücksvereinigungen, Zu- und
Abschreibungen von Grundstücken und Erwirkung der Bescheide.
- Vorab Feststellung von drohenden
Abtretungsverpflichtungen oder Einbeziehung von Grundstücksteilen in
Absprache mit der örtlichen Baubehörde.
- Feststellung und Festlegung der
Fluchtlinien und Ermittlung der Höhenlage.
- Ermittlung der Aufschließung des
vorgesehenen Bauplatzes und der Lage und Tiefe der Einbauten.
- Ermittlung der eigenen
Gebäudehöhen und der Gebäudehöhe von benachbarten Objekten für die
Möglichkeit eines Dachbodenausbaues.