DIPLOMINGENIEUR RAINER GNILSEN
STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER
INGENIEURKONSULENT FÜR VERMESSUNGSWESEN
1230 WIEN, ENDRESSTRASSE 52/1/1   T +43 (0)1 804 39 60   F +43 (0)1 804 39 97

Bauplatzschaffung und rechtliche Grundlagen

Bauen auf einem Grundstück im gewidmeten Bauland ist möglich, wenn die Voraussetzungen der örtlichen Bauordnung zutreffen und das Grundstück durch die Baubehörde mittels Bescheid zu einem Bauplatz erklärt wurde.

Bei der Schaffung des Bauplatzes werden baubehördliche Auflagen und Einschränkungen sichtbar. Unser Büro kann im Vorfeld wesentliche Punkte feststellen: